Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB Verlags- und Anzeigenangebote der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH
zum Ausdrucken siehe unter https://avoxa.de/agb/
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH („Avoxa“) und ihren Kunden über den Kauf bzw. das Abonnement von Waren und Online-Produkten („Produkte“). Soweit nicht anders angegeben, gelten diese AGB für Verbraucher (§ 13 BGB) und für Unternehmer (§ 14 BGB). Für Verträge über Online-Produkte und Software gelten zusätzlich die „Ergänzenden Bedingungen für Verträge über Online-Produkte und Software“ einsehbar unter https://avoxa.de/agb-eb/
1.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Avoxa stimmt ihnen ausdrücklich zu.
1.3 Soweit nicht anders geregelt, wird eine im Folgenden bestimmte Schriftform auch durch die Textform gewahrt.
2. Zustandekommen des Vertrags, Widerrufsbelehrung für Verbraucher
2.1 Die Darstellung der Produkte im Medien-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
2.2 Möchte der Kunde das Produkt im Medien-Shop bestellen, kann er das Produkt durch einen Klick in den „Warenkorb“ legen. Auf der Seite „Warenkorb“ wird der Kunde durch den Bestellablauf geführt. Der Kunde kann seine Eingaben bis zum Abschluss der Bestellung ändern und korrigieren. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung zustande, die Avoxa mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch Übergabe des Produkts an den Kunden erklärt.
2.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann diese AGB jederzeit unter https://avoxa.de/agb/ einsehen, als PDF abspeichern und ausdrucken. Der Kunde kann seine Bestelldaten im Rahmen des Bestellvorgangs als „Bestellbestätigung“ ausdrucken. Den Vertragstext bestehend aus den Bestelldaten und diesen AGB sendet Avoxa mit der Auftragsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und speichert ihn mit demselben Inhalt auch bei sich.
2.4 Bei einer Bestellung auf anderem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail), gibt der Kunde gleichermaßen ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Avoxa kann die Bestellung durch Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail oder durch Auslieferung des Produkts annehmen.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt nicht, wenn Avoxa die Nichtbelieferung zu vertreten, insbesondere kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Avoxa wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren und eine schon erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
2.6 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs ist unter https://www.govi.de/widerrufsbelehrung abrufbar.
3. Preise, Pflichten des Kunden
3.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und – nur für bestimmte Waren – zuzüglich Versandkosten, die der Kunde der Versandübersicht entnehmen kann: https://www.govi.de/liefer-und-versandkosten
3.2 Soweit den Preisen die Listenpreise von Avoxa zugrunde liegen, ist Avoxa – außerhalb von Abonnements – zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erfolgen kann.
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde wird Avoxa relevante Änderungen (zum Beispiel der Lieferadresse oder des Namens) unverzüglich schriftlich mitteilen.
4. Lieferungen, Lieferfrist
4.1 Soweit auf der jeweiligen Produktseite nicht abweichend angegeben, beträgt die Lieferzeit 3 bis 5 Werktage nach Bestelleingang. Avoxa ist berechtigt, Teillieferungen und -leistungen vorzunehmen, soweit dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und dem Kunden zumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Bei Online-Produkten erfolgt die Bereitstellung, soweit nicht abweichend angegeben, unverzüglich nach Vertragsschluss; dies gilt auch für Online-Produkte, die Bestandteil eines Paketvertrages oder eines verbundenen Vertrages sind.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald Avoxa die Lieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person ausgeliefert hat.
5. Mindestvertragslaufzeit und Kündigung von Abonnements, Stückzahl
5.1 Die Mindestvertragslaufzeit für ein Abonnement beträgt, soweit nicht anders vereinbart, ein Jahr ab Vertragsschluss. Eine Kündigung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt wurde.
5.2 Ist der Kunde Verbraucher, so kann er nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen; gleiches gilt, wenn keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist schriftlich oder über den Kündigungsbutton auf der Webseite von Avoxa zu erklären.
5.4 Die bestellte Stückzahl innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist gleichbleibend und kann nicht reduziert werden. Zusätzliche Stückzahlen können jederzeit zu den jeweils aktuell gültigen Preisen bestellt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist auch eine Reduzierung der Stückzahl mit Zustimmung von Avoxa möglich.
6. Zahlungsbedingungen, Verzug
6.1 Der Preis wird bei Bestellungen, die kein Abonnement zum Gegenstand haben, sofort mit Vertragsschluss fällig. Bei Zahlungsverzug hat Avoxa die gesetzlichen Rechte. Die möglichen Zahlungsmittel werden bei Beginn des Bestellvorgangs aufgeführt.
6.2 Bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich Avoxa vor, nur nach Erhalt der Zahlung (Vorkasse) das Produkt auszuliefern; Avoxa wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich unterrichten. Die Lieferfrist gemäß Ziff. 4.1 beginnt in diesem Fall nach Eingang des Preises auf dem Konto von Avoxa, welches dem Kunden mit der Auftragsbestätigung per E-Mail mitgeteilt wird.
6.3 Bei der Bezahlung auf Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung durch Avoxa im vereinbarten Turnus. Alle Rechnungen von Avoxa sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt.
6.4 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos unverzüglich. Der Kunde versichert, dass die vom Kunden angegebenen Kreditkarteninformationen vollständig und richtig sind. Sollte Avoxa durch fehlerhafte Kreditkartendaten, unzureichende Kontendeckung oder andere, vom Kreditkarteninhaber zu vertretende Umstände ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand entstehen, ist Avoxa berechtigt, diesen pauschal mit EUR 9,00 pro Kreditkartentransaktion zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Kontokorrent, Aufrechnung, Zurückbehaltung
7.1 Avoxa ist gegenüber Unternehmern berechtigt, über die Geschäftsbeziehungen Rechnungsabschlüsse zu erstellen, in denen der Saldo wechselseitig bestehender Forderungen festgestellt wird. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen Avoxa schriftlich zugehen. Rechnungsabschlüsse gelten als genehmigt, wenn ihnen der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang nicht widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Avoxa wird den Kunden mit dem Rechnungsabschluss auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit heraus, können sowohl der Kunde als auch Avoxa eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.
7.2 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder er auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht.
8. Mängelansprüche, Verjährung
Bei Mängeln hat der Kunde die gesetzlichen Ansprüche. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Die Verjährung von Ansprüchen wegen eines Mangels ist auf ein Jahr verkürzt. Auch für Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die nicht auf einem Mangel des Produkts beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Unberührt hiervon bleibt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährung von Rückgriffsansprüchen bleibt ebenfalls unberührt.
9. Haftung
9.1 Die Haftung von Avoxa auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, Avoxa hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist die Haftung von Avoxa auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt Avoxa bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr bekannten Umstände rechnen musste.
9.2 Der vertragstypische Schaden ist der Höhe nach beschränkt auf den Wert der gelieferten Produkte.
9.3 Avoxa haftet jedoch unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Für den Verlust von Daten haftet Avoxa nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Avoxa.
10. Eigentumsvorbehalt
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Avoxa. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ferner: Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vorbehalten („Vorbehaltsware“). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann Avoxa die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen und diese an sich nehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch Avoxa liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Dem Kunden ist die Weiterveräußerung im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs gestattet. Der Kunde tritt Avoxa bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung ab. Unabhängig von der Befugnis von Avoxa, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde bis zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Avoxa wird die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Avoxa wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Avoxa.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitschlichtung, salvatorische Klausel
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbraucher können sich gleichwohl auf diejenigen Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts berufen, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
11.2 Hat der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, sind zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt oder ist er Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Avoxa als Gerichtsstand vereinbart; Avoxa ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
11.3 Avoxa ist weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
11.4 Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
– Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –
Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH | Carl-Mannich-Straße 26 | 65760 Eschborn
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Geschäftsführer: Metin Ergül, Peter Steinke
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